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Leistungen des Jugendamtes

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen.
Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung, den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.

Beistandschaften

Bekommen unverheiratete Mütter ein Kind oder trennen sich Eltern, tauchen plötzlich viele Fragen auf: Wie und wo wird die Vaterschaft anerkannt? Wie teilt sich das Sorgerecht für das Kind unter den Eltern auf und welche Unterhaltsansprüche bestehen sowohl für das Kind als auch für den betreuenden Elternteil?

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Vaterschafts- anerkennung, Sorgeerklärung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch eine Beistandschaft an.

Im Informationsflyer Vaterschaft und Kindesunterhalt sowie Sorgerecht und Kindesunterhalt finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Ansprechpartner und Anträge im Landkreis Harz finden Sie unter dem Button Service/ Kontakte oder unter diesem link: Beistandschaft im Landkreis Harz - so funktioniert`s !

Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2010 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Elterngeld und Elternzeit- so funktioniert´s im Landkreis Harz!

Die Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis unterstützen Sie ebenfalls bei Fragen und der Antragstellung.

Frühe Hilfen

Für einen guten Start ins Familienleben informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühen Hilfen Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote, damit junge Familien von Anfang an wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen. Das Jugendamt ist zudem mit Hebammen und Kinderkrankenschwestern vernetzt. So kann es frühzeitig die richtigen Hilfen anbieten, wenn der Eindruck entsteht, dass junge Eltern allein mit dem Säugling überfordert sein könnten. Familiäre Belastungen können frühzeitig erkannt werden und Familien erhalten die Unterstützung, die sie benötigen. Auf diese Weise trägt das Jugendamt dazu bei, das Wohl von Kindern von Anfang an zu schützen.

Koordinatorin Frühe Hilfen im Landkreis Harz
Jana Buchhorn Tel.: 03941 59702120

Kinderbetreuung/ Kitaplatz/ Kitaaufsicht

Damit die Kleinsten gut betreut werden, steht das Jugendamt Eltern zur Seite. Es berät, wenn es um die Betreuung geht, und vermittelt Plätze in Krippen, Kindertageseinrichtungen und bei Tagesmüttern. Wer einen Platz für sein Kind in Wohnortnähe sucht, wendet sich an die Gemeinde, Ihre Stadt oder das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartnerin Rechtsanspruch Kita im Landkreis Harz:
Frau Klassen Tel.: 03941 5970 5939 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Eltern können finanzielle Unterstützung erhalten, um ihrem Kind den Besuch in einer Kita oder Hort zu ermöglich. Um mehr über dieses Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte weiter unter: Kitagebührenbefreiung im Landkreis Harz- so funktioniert`s !

Kinder wollen nicht nur gut betreut sein und sich wohl fühlen - auch die Jüngsten sind wissbegierig. Sie brauchen Bildung, um sich zu entwickeln und den Übergang in die Schule erfolgreich zu meistern. Deshalb sorgt das Jugendamt für gute Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung. Dabei spielen die frühkindliche Entwicklung und auch die Sprachförderung eine wachsende Rolle.

Ansprechpartnerinnen der Fachaufsicht Kita im Landkreis Harz sind:
Frau Malek Tel.: 03941 5970 2136 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Frau Bornkesse Tel.: 03941 5970 2113 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jugendarbeit und erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz

Junge Menschen sind vielfältigen Einflüssen ausgesetzt, die sie in ihren verschiedenen Alters- und Entwicklungsphasen noch nicht in jeder Hinsicht zuverlässig beurteilen können. Sie brauchen deshalb einen besonderen Schutz vor Gefährdungen. Dieser Schutz wird zum einen durch staatliche Regelungen, durch den so genannten gesetzlichen Jugendschutz, gewährleistet.
Diese Regelungen können ihre volle Wirkung aber nur entfalten, wenn die Kinder und Jugendlichen selbst befähigt werden, sich zu schützen. Dies ermöglicht der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, der einen reflektierten und bewussten Umgang mit der eigenen Sexualität, Alkohol und anderen Drogen sowie digitalen Medien, aber auch eine gewaltfreie Kommunikation in sozialen Netzwerken zum Ziel hat.

Das Jugendamt bietet im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Angebote für Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrer und pädagogische Fachkräfte an.

Kontakt:
Claudia Krebs; Tel.: 03941 5970  2162
Danny Kunkel; Tel.: 03941 5970  2169

Mehr zu den Angeboten finden Sie hier..

Das Jugendamt fördert, organisiert oder vermittelt Jugendfreizeiten, Jugendkulturarbeit und außerschulische Bildungsangebote. In Jugendeinrichtungen können Jugendliche ihre Talente entfalten, Neues ausprobieren und persönliche Probleme mit professionellen Ansprechpartnern klären.

Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit und soziales Miteinander fördern und zum Mitgestalten in der Gesellschaft anregen, das sind Kernziele der Jugendarbeit.

Die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Landkreis Harz können eine Förderung für Leistungen und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erhalten.

Kontakt:
Frau Labesehr; Tel.: 03941 5970 2158
Weitere Informationen finden Sie hier...



Jugendhilfe und Schule

Aller Anfang ist schwer - deshalb unterstützen Fachkräfte in und außerhalb von Schule junge Menschen, die es schwerer haben als andere, beim Schulabschluss, bei der Berufsorientierung und in der Ausbildung, also beim Übergang von der Schule ins Berufsleben.

Das Jugendamt des Landkreises Harz möchte sich intensiv mit dem Thema "Schulverweigerung" auseinandersetzen. Ziel ist es, erfolgreicher schulverweigerndem Verhalten entgegenzuwirken und Schülern Unterstützung anzubieten. Allen Kindern und Jugendlichen soll eine erfolgreiche Teilhabe am schulischen Leben ermöglicht werden.

Kontakt: Jugendhilfe und Schule
Herr Telle; Tel.: 03941 5970 2178
Herr Weis; Tel.: 03941 5970 2156

Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung

Wenn Eltern erkennen, dass sie dauerhaft nicht mit ihren Kindern leben können, oder Kinder aus anderen Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen, suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienst und/oder der Adoptionsvermittlungsstelle die bestmöglichen Eltern. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Eine Adoption kommt für fremde oder verwandte Kinder sowie für Stiefkinder in Betracht, die im Inland oder auch im Ausland leben.

Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung im Landkreis Harz- so funktioniert´s!

Schutz des Kindeswohl

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen!

Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Wie kann Eltern geholfen werden, damit das Wohl des Kindes gesichert ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen.

Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.

Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.

Netzwerk Kinderschutz/ Beratung zum Kinderschutz:
Frau Schischkoff Tel.: 03941 5970 2154

Netzwerk Kinderschutz- Beratung durch eine Insoweit erfahrende Fachkraft- so funktioniert es im Landkreis Harz"

Ansprechpartner zum Melden eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung:
Halberstadt:
Gebäude des Landkreises Harz, Schwanebecker Straße 14, 3. Etage
Tel.: 03941 5970 5901
Quedlinburg:
Gebäude des Landkreises Harz, Heiligengeiststraße 7, 1.Etage
Tel.: 03941 5970 6422
Wernigerode: 
Gebäude des Landkreises Harz, Kurtsstraße 13, 3.Etage 
Tel.: 03941 5970 2101

Sozialpädagogischer Fachdienst/ Hilfen zur Erziehung

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Sozialpädagogischen Fachdienst wenden.

Wenn es in der Familie kriselt bietet der Sozialpädagogische fachdienst Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit den Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Sie informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten.

Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, ist Grundsatz der Arbeit vor Ort.


Im Landkreis Harz finden Sie den Sozialpädagogischen Fachdienst:

Halberstadt:
Gebäude des Landkreises Harz, Schwanebecker Straße 14, 3. Etage
Tel.: 03941 5970 5972
Quedlinburg:
Gebäude des Landkreises Harz, Heiligengeiststraße 7, 1.Etage
Tel.: 03941 5970 6435
Wernigerode: 
Gebäude des Landkreises Harz, Kurtsstraße 13, 3.Etage 
Tel.: 03941 5970 5755