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Stiftungen und Förderungen

für Schwangere und Familien

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung bietet finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung des Kindes wie z.B. den Kauf eines Kinderwagens und Einrichtung einer Wohnung.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung kann nur bei einer Schwangerschafts­beratungsstelle gestellt werden.

BUT Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder haben Wünsche, wollen dabei sein. Oft lässt es die finanzielle Situation von Familien mit geringem Einkommen jedoch nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei gemeinschaftlichen Aktivitäten mitmachen, in Schule und KiTa Mittagessen essen oder bei Schulausflügen dabei sind. Diesen Familien hilft das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT im Landkreis Harz.
Gefördert wid:
- Mittagessenverpflegung in Kita und Schule
- Schul- und Kitaausflüge
- Lernförderung/ Nachhilfe
- Schülerbeförderung
- Hobbys, Vereine, Sport und Gruppenangebote für
Kinder bzw. Eltern- und Kinder

Das Team zur Bildung und Teilhabe finden Sie in der
KoBa- Regionalstelle Wernigerode:
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Familiennetzwerk Harz

Die Stiftung Familiennetzwerk Harz, unterstützt Alleinerziehende und deren Kinder.
Die Förderung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Familen z.B. Unterstützung der Daseinssicherung, Ausbildung von alleinerziehenden und deren Kindern, Unterstützung für alleinerziehende junge Eltern nach der Geburt.

Kindernothilfe Fonds des Deutschen Kinderhilfswerk

Hilfe erhalten Kinder solcher Familien, die sich in einer unverschuldeten, nahezu ausweglosen Notsituation befinden.
Die Förderung orientiert sich an den Bedürfnissen der Familie. So können dringend notwendige Anschaffungen sowie auch die Minderung von Schuldverpflichtungen bei Energie und Miete beantragt werden.

Johannes Kuhn- Stiftung

Die Stiftung begleitet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die einen oder beide Elternteile verloren haben bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.
Sie unterstützt bei der schulischen und beruflichen Entwicklung, um den Kindern einen fairen Start ins Leben zu ermöglichen.

Einige Beispiele:
- Übernahme von Kosten für sportliche Aktivitäten
- Bezahlung von Musikunterricht
- Zuschüsse zu Klassenreisen
- Zuschüsse für Extra- Anschaffungen (Fahrrad, Computer o.ä.)
Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, besondere Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu unterstützen und so den Kindern einen Lebensweg zu eröffnen, der ihnen aus finanziellen Gründen sonst versagt bliebe. Die Stiftung hilft aber auch gern, wenn es darum geht, Kindern Chancengleichheit zu ermöglichen.