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So funktioniert's

Ansprechpartner, Anträge und Formulare

Die Zeit rund um die Geburt ist wohl die aufregendste Zeit im Leben von werdenden Müttern und Vätern. Neben den täglichen Herausforderungen, die Ihr Neugeborenes an Sie stellt, sind natürlich viele weitere Dinge zu erledigen. In unserem Servicebereich "So funktioniert's!" stellen wir Ihnen eine Checkliste der wichtigesten Termine vor und nach der Geburt zur Verfügung. 
Mit dem Infotool Familienleistungen können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen und Unterstützungsangebote Sie vorraussichtlich Anspruch haben.
Außerdem finden Sie hier verschiedenes Informationsmaterial zu Ansprechpartnern, Antragstellungen, als auch Antragsvordrucke von Ansprechpartnern im Landkreis Harz.

Über das Kontaktformular bietet sich Ihnen die Möglichkeit, Fragen und Anregungen direkt an die Netzwerkestelle Frühe Hilfen zurichten und per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartner, Anträge und Formulare

Checkliste " Was ist wichtig in der Zeit um die Geburt !?"

Die Zeit rund um die Geburt ist wohl die aufregendste Zeit im Leben von werdenen Müttern, Vätern bzw. Eltern. Mit der unten stehenden Checkliste vergessen Sie auch die Themen "Gesundheit, Arbeit, Behörden und Finanzen" nicht.

Check zum Anspruch auf Familienleistungen

Mithilfe dieses digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können.

 Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten vor Ort entnehmen Sie den folgen Punkten.

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder haben Wünsche, wollen dabei sein. Oft lässt es die finanzielle Situation von Familien mit geringem Einkommen jedoch nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei gemeinschaftlichen Aktivitäten mitmachen, in Schule und KiTa Mittagessen essen oder bei Schulausflügen dabei sind.
Diesen Familien hilft das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT

Alle wichtigen Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket finden Sie auf der Seite der KoBa - Jobcenter des Landkreis Harz unter www.but-harz.de 

Das Team zur Bildung und Teilhabe finden Sie in der KoBa- Regionalstelle Wernigerode.

Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Schutz des ungeborenen Lebens" gibt schwangeren Frauen in Notlagen schnell und unbürokratisch Hilfe durch individuelle Beratung und ergänzende finanzielle Unterstützung.

Es können beispielsweise  finazielle 
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt des Kindes entstehen, wie:

  • Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung des Kindes,
  • Weiterführung des Haushalts,
  • Betreuung des Kleinkindes (z. B. um eine Ausbildung beenden zu können),
  • Einrichtung der Wohnung 
    gefördert werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich grundsätzlich nach der individuellen finanziellen Notlage der werdenden Mutter.
Der Antrag kann bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis Harz gestellt werden.

Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2010 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Weitere Informationen zu Ansprechpartnern und Antragstellung erhalten Sie hier...

Die Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis geben Ihnen gern Unterstützung bei der Antragstellung.

Kindergeld

Sie können Kindergeld ab Geburt ihres Kindes erhalten. Sie können Kindergeld beantragen, wenn

  • Ihr Kind unter 18Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten),
  • Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
  • Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU haben.

Ihnen Kindergeldantrag stellen Sie online bei der Familienkasse/Bundesagentur für Arbeit. 
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie hier...

Neben dem Kindergeld können Familien mit kleinem Einkommen einen Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Wohngeld und zum Kindergeld. Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht.

Weitere Informationen finden Sie hier...

Für Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag steht eine kostenfreie Servicerufnummer der Familienkasse zur Verfügung.
Tel.: 0800 4 5555 30

Sprechzeiten:
Montag: 08:00- 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00- 12:30 Uhr
Donnerstag: 10:00- 18:00 Uhr

 

Kindertagesstättengebührenbefreiung

Mit dem Besuch einer Kindertagesstätte soll das Kind in seiner Entwicklung gefördert werden.
Bei einer hohen Belastung der Eltern (geringes Einkommen, Leistungsbezug SGB II oder SGB XII, Elterngeld) kann das Jugendamt den Kostenbeitrag der Eltern teilweise oder ganz übernehmen. Die Gebührenbefreiung hängt vom Einkommen der Eltern ab und wird individuell berechnet. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort möglich.

Befreiung von der Kita- Gebühr beantragen- so funktioniert`s im Landkreis Harz!

Sorgerechtsbescheinigung

Mehr Informationen, Antrag und Ansprechpartnern im Landkreis Harz finden Sie hier...Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.Elternteilen, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil bzw. –beschluss als Nachweis über die alleinige Sorge.

Mehr Informationen, Antrag und Ansprechpartnern im Landkreis Harz finden Sie hier...

Sorgerechtserklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden und kann z. B. beim zuständigen Jugendamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (gebührenfrei) oder bei einem Notar (gebührenpflichtig) erfolgen. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Mehr Informationen, Antrag und Ansprechpartnern im Landkreis Harz finden Sie hier...

Sozial- und Familienpass

Der Sozial- und Familienpass des Landkreises Harz ermöglicht Einzelpersonen und Familien mit einem geringen Einkommen die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel, als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

Antragsformulare zum Download und Hinweise zu den teilnehmenden Einrichtungen finden Sie hier...

Der Sozial- und Familienpass des Landkreises Harz wird vom Sozialamt ausgegeben.
Die Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen erfolgen an folgenden Standorten:

  • Halberstadt - Bürgerservice, Schwanebecker Str. 14
  • Quedlinburg - Kommunale Beschäftigungsagentur, Heilige- Geist- Straße 7, Zi. 2.39
  • Wernigerode - Sozialamt, Rudolf- Breitscheid- Starße 19

Weiterhin werden Anträge in der KoBa und den Stadtverwaltungen in Quedlinburg, Harzgerode, im Ortsteil Ermsleben der Stadt Falkenstein sowie im Sozialzentrum in Thale ausgegeben.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Unterstützung für alleinerziehende Elternteile.
Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder alleinerziehender Elternteile, sofern der andere, familienferne Elternteil keine oder
nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erbringt oder verstorben ist.

Höhe der Unterhaltsvorschussleistung (ab 01.01.2023):

  • 0   –   5 Jahre     monatlich 187,00 EUR
  • 6   – 11 Jahre     monatlich 252,00 EUR
  • 12 – 17 Jahre     monatlich 338,00 EUR


Welche Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (Kopie)
- aktuelle Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft vom Einwohnermeldeamt (Original)
- Unterhaltstitel (z. B. Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich) in vollstreckbarer Ausfertigung
- Scheidungsurteil oder schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
- Einkunftsnachweise (z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen)

Mehr Informationen, Antrag und Ansprechpartnern im Landkreis Harz finden Sie hier...

Vaterschaftsanerkennung

Mehr Informationen, Antrag und Ansprechpartnern im Landkreis Harz finden Sie hier...Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Die Anerkennung geschieht durch den Vater in öffentlich beurkundeter Form.

Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt beim Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt vorsprechen. Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.

Die Vaterschaftsanerkennung ist möglich:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter;
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Angaben eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist.

Mehr Informationen, Antrag und Ansprechpartnern im Landkreis Harz finden Sie hier...