Leistungen des Jugendamtes
Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen.
Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung, den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.
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Beistandschaften/ Unterhaltsvorschuss
Das Jugendamt bietet einer unverheirateten Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch eine Beistandschaft an. Wenn die Mutter dies will, übernimmt das Jugendamt in Absprache die Prozessführung in streitigen Fällen oder sucht eine gütliche Einigung zwischen den Eltern.
Getrennt lebende oder allein erziehende Elternteile, deren ehemalige Partner keinen Kindesunterhalt zahlen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Im Informationsflyer Vaterschaft und Kindesunterhalt sowie Sorgerecht und Kindesunterhalt finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Ansprechpartner und Anträge im Landkreis Harz finden Sie unter dem Button Service/ Kontakte oder unter diesem link: Unterhaltsvorschuss im Landkreis Harz - so funktioniert`s ! -
Elterngeld und Elternzeit
Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2010 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Aus folgender Liste können Sie Ihren Ansprechpartner im Landkreis Harz entnehmen: Ansprechpartner zum Elterngeld im Landkreis Harz
Entsprechende Formulare zum Elterngeld können Sie hier einsehen oder bei Ihren Ansprechpartnern im Jugendamt des Landkreises Harz erhalten.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis geben ebenfalls Unterstützung bei der Antragstellung. -
Frühe Hilfen
Für einen guten Start ins Familienleben informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühen Hilfen Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote, damit junge Familien von Anfang an wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen. Das Jugendamt ist zudem mit Hebammen und Kinderkrankenschwestern vernetzt. So kann es frühzeitig die richtigen Hilfen anbieten, wenn der Eindruck entsteht, dass junge Eltern allein mit dem Säugling überfordert sein könnten. Familiäre Belastungen können frühzeitig erkannt werden und Familien erhalten die Unterstützung, die sie benötigen. Auf diese Weise trägt das Jugendamt dazu bei, das Wohl von Kindern von Anfang an zu schützen.
Koordinatorin Frühe Hilfen im Landkreis Harz
Jana Buchhorn Tel.: 03941 59702120 -
Jugendarbeit und Jugendschutz
Das Jugendamt fördert, organisiert oder vermittelt Jugendfreizeiten, Jugendkulturarbeit und außerschulische Bildungsangebote. In Jugendeinrichtungen können Jugendliche ihre Talente entfalten, Neues ausprobieren und persönliche Probleme mit professionellen Ansprechpartnern klären.
Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit und soziales Miteinander fördern und zum Mitgestalten in der Gesellschaft anregen, das sind Kernziele der Jugendarbeit.
Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht angemessen einschätzen können. Zum Aufgabenbereich des Jugendamts gehören auch der Arbeitsschutz, die Befassung mit dem Umgang mit Alkohol und anderen Drogen sowie der Jugendmedienschutz, der sich mit den Risiken von Computerspielen und Internet-Angeboten auseinandersetzt. Das Jugendamt bietet Angebote zur Prävention.
Ansprechpartner Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Harz sind:
Sachgebietsleiterin Abt. allg. Förderung von Kindern und Jugendlichen: Frau Labesehr; Tel.: 03941 5970 2158
Förderung Jugendarbeit: Frau Pohl; Tel.: 03941 5970 2153
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Frau Krebs; Tel.: 03941 5970 2162
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Herr Kunkel; Tel.: 03941 5970 2169
Kinderschutz und Jugendsozialarbeit: Frau Schischkoff; Tel.: 03947 5970 2454 -
Kinderbetreuung/ Kitaplatz/ Kitaaufsicht
Damit die Kleinsten gut betreut werden, steht das Jugendamt Eltern zur Seite. Es berät, wenn es um die Betreuung geht, und vermittelt Plätze in Krippen, Kindertageseinrichtungen und bei Tagesmüttern. Wer einen Platz für sein Kind in Wohnortnähe sucht, wendet sich an die Gemeinde, Ihre Stadt oder das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartnerin Rechtsanspruch Kita im Landkreis Harz:
Frau Klassen Tel.: 03941 5970 5939 oderDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Eltern können finanzielle Unterstützung erhalten, um ihrem Kind den Besuch in einer Kita oder Hort zu ermöglich. Um mehr über dieses Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte weiter unter: Kitagebührenbefreiung im Landkreis Harz- so funktioniert`s !
Kinder wollen nicht nur gut betreut sein und sich wohl fühlen - auch die Jüngsten sind wissbegierig. Sie brauchen Bildung, um sich zu entwickeln und den Übergang in die Schule erfolgreich zu meistern. Deshalb sorgt das Jugendamt für gute Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung. Dabei spielen die frühkindliche Entwicklung und auch die Sprachförderung eine wachsende Rolle.
Ansprechpartnerinnen der Fachaufsicht Kita im Landkreis Harz sind:
Frau Malek Tel.: 03941 5970 2136 oderDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Frau Bornkesse Tel.: 03941 5970 2113 oderDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung
Wenn Eltern erkennen, dass sie dauerhaft nicht mit ihren Kindern leben können, oder Kinder aus anderen Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen, suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienst und/oder der Adoptionsvermittlungsstelle die bestmöglichen Eltern. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Eine Adoption kommt für fremde oder verwandte Kinder sowie für Stiefkinder in Betracht, die im Inland oder auch im Ausland leben.
Ansprechpartner im Landkreis Harz:
Adoptionsvermittlung:
Frau Griethe Tel.: 03941 5970 5952
Frau Hofmann Tel.: 03941 5970 5938
Frau Lehmann Tel.: 03941 5970 5903
Pflegekinderdienst:
Halberstadt:
Frau Beyer- Nawrocki Tel.: 03941 5970 5973
Frau Reinsdorf Tel. 03941 5970 5917
Gebäude des Landkreis Harz
1. Etage
Schwanebeckerstraße 14
38820 Halberstadt
Quedlinburg:
Frau Böhlke Tel.: 03941 5970 5904
Frau Koehler; Tel.: 03941 5970 6429
Heiligegeiststraße 7
06484 Quedlinburg
Wernigerode:
Frau Mickler Tel.: 03941 5970 5906
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode
Mehr Informationen können Sie in der Broschüre "Unser Pflegekind" erhalten. -
Schutz des Kindeswohl
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen!
Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen.
Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.
Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht
über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.
Netzwerk Kinderschutz/ Beratung zum Kinderschutz:
Frau Schischkoff Tel.: 03941 5970 2154Ansprechpartner zum melden eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung:
Halberstadt:
Gebäude des Landkreises Harz, Schwanebecker Straße 14, 3. Etage
Tel.: 03941 5970 5901
Quedlinburg:
Gebäude des Landkreises Harz, Heiligengeiststraße 7, 1.Etage
Tel.: 03941 5970 6422
Wernigerode:
Gebäude des Landkreises Harz, Kurtsstraße 13, 3.Etage
Tel.: 03941 5970 2101 -
Sozialpädagogischer Fachdienst/ Hilfen zur Erziehung
Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Sozialpädagogischen Fachdienst wenden.
Wenn es in der Familie kriselt bietet der Sozialpädagogische fachdienst Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit den Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Sie informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten.
Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, ist Grundsatz der Arbeit vor Ort.
Im Landkreis Harz finden Sie den Sozialpädagogischen Fachdienst:
Halberstadt:
Gebäude des Landkreises Harz, Schwanebecker Straße 14, 3. Etage
Tel.: 03941 5970 5972
Quedlinburg:
Gebäude des Landkreises Harz, Heiligengeiststraße 7, 1.Etage
Tel.: 03941 5970 6435
Wernigerode:
Gebäude des Landkreises Harz, Kurtsstraße 13, 3.Etage
Tel.: 03941 5970 5755
